Mündliche Prüfung

15 Dez 2008 ~ Druckversion

Grundsatz: “Wie gelernt so geprüft”,

d.h. es wird nur geprüft, was die jeweilige Klasse im Unterricht der beiden letzten Schuljahre tatsächlich durchgenommen hat und vor der Prüfung wiederholt wurde.

Die Prüfung soll sich nicht auf vertieftes Spezialwissen, sondern auf breites Allgemeinwissen beziehen.

Eine für alle verpflichtende Prüfung gibt es in Arbeitslehre.

Jeder Schüler kann sich freiwillig in zwei weiteren Fächern, auch in Mathematik oder Deutsch zur mündlichen Prüfung melden.

An Stelle der mündlichen Prüfung kann auch eine besondere Lernleistung eingebracht werden, z.B. ein Beitrag aus einem Wettbewerb oder ein umfassendes, fächerübergreifendes Projekt.

Die mündliche Prüfung dauert 15 Minuten, bei praktischen Elementen z.B. Arbeitslehre, Bildende Kunst, Sport bis zu 3 Zeitstunden.

Die Vorbereitungszeit beträgt 10 Minuten.

Die mündliche Prüfung ist eine Einzelprüfung, in der Fremdsprache werden zwei Schüler, in Fächern mit praktischen Elementen bis zu vier Schüler gemeinsam geprüft.